Fachanwältin für Verwaltungsrecht - RITTERHOFF Rechtsanwaltskanzlei

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Baurecht

Die Bebauung und Nutzung von Grundstücken richten sich nach verschiedenen Vorschriften. Dies sind Gesetze (Baugesetzbuch, Landesbauordnung etc.), Pläne und Satzungen sowie Planfeststellungsbeschlüsse für größere Vorhaben.

Gesetze und Pläne sind maßgeblich für Baugenehmigungen, für Änderungen oder Nutzungsänderungen und für die Beseitigung von baulichen Anlagen. Hinzu kommen oftmals Fragen der Erschließung von Baugrundstücken.

Besonders bei der Genehmigung großer baulicher Anlagen empfiehlt sich ein professionelles Antragsmanagement, um die koordinierte und zeitnahe Abarbeitung der Genehmigungsprüfung nicht allein der Behörde zu überlassen. Sinnvoll ist für den Bauherrn, rechtzeitig die Zusammenarbeit mit Architekten und Sachverständigen zu suchen, um eine Antragsablehnung zu verhindern oder eine Beschleunigung des Behördenverfahrens zu erreichen. Dabei kann es auch im Dialog mit der Genehmigungsbehörde um die Modifizierung des Vorhabens gehen.

Planungsrecht

Planfeststellung
Größere Bauvorhaben werden in Planfeststellungsbeschlüssen genehmigt, zu denen Betroffene im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen sind. Dort haben sie die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und die Berücksichtigung der eigenen privaten Belange geltend zu machen.

Bauleitplanung
Gemeinden und Städte regeln die Bebauung ihrer Gebiete durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Diese Pläne sind maßgeblich bei der Entscheidung über die Zulassung eines Bauvorhabens. Im Planungsverfahren werden Bürger und Betroffene beteiligt; falls ihre Belange nicht berücksichtigt werden, sind sie auch klagebefugt.

Raumplanung
Die räumliche Entwicklung bzw. Funktion von Gebieten wird dargestellt in Raumordnungsplänen, die aufgestellt werden als Landesplanung und als Regionalplanung.

Fachplanung
Einzelne Themen werden in Fachplänen behandelt, die in Fachgesetzen vorgesehen sind: Landschaftsplanung, Flurbereinigung, Bodenabbau, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaftliche Planung etc.. Auch hier gibt es die Öffentlichkeitsbeteiligung und bei einer Betroffenheit in eigenen Rechten die Klagebefugnis.
Umwelt
Naturschutzrecht

Vorschriften zum Naturschutz finden sich im EU-Recht, im Bundesrecht, im Landesrecht und in kommunalen Satzungen und Planungen. Geregelt werden Maßnahmen des Artenschutzes, das Management von Ökosystemen sowie Möglichkeiten zu Wiederherstellung gestörter ökologischer Zusammenhänge.

Zum Naturschutz gehört der Schutz von Biotopen sowie der Schutz von Pflanzen und Tieren einschließlich ihrer Lebensräume.

Konflikte entstehen oftmals durch entgegenstehende Interessen und Belange, so dass eine Prüfung der Vermeidbarkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und eine Abwägung über den Ausgleich von Eingriffen stattfinden muss.
Umwelt
Immissionsschutz

Durch gesetzliche Umweltschutzvorschriften soll erreicht werden, nachteilige Einwirkungen auf ein für Menschen und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen.

Unter Immissionen versteht man "auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen".

Festgelegte Grenzwerte bzw. Richtwerte gelten für
  • Lärm
  • Luftschadstoffe
  • Erschütterungen
  • Elektromagnetische Felder
  • Licht
  • Wärme
  • Gerüche.
Enteignungsrecht
Staatshaftung

Enteignung und Entschädigung
Art. 14 Grundgesetz schützt alle vermögenswerte Rechte und gewährleistet den Bestand des Eigentums, seine Nutzung und die Verfügung darüber. Die vollständige oder aber die teilweise Entziehung von Eigentumsrechten zum Zwecke der Erfüllung öffentlicher Aufgaben bezeichnet man als "Enteignung". Eine solche Entziehung oder Beschränkung von Eigentumsrechten ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig und muss angemessen entschädigt werden.

Amtshaftung und Schadensersatz
Staatliches Handeln von Amtsträgern gegenüber dem Bürger muss im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen. Sofern ein Amtsträger seine Amtspflichten rechtswidrig und schuldhaft verletzt, haftet der Staat und hat dem Betroffenen Schadensersatz zu leisten. Die Vorschriften über die Amtshaftung sind allerdings nachrangig und gelten nur, wenn der Schaden auf anderem Wege nicht ausgeglichen werden kann.
Datenschutz

Tagtäglich fällt eine unübersehbare Menge von Daten an. Dies sind auch Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter Personen, also personenbezogene Daten.

Gesetze zum Datenschutz sollen das Grundrecht des Einzelnen und sein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten.

Nach den Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden personenbezogene Daten geschützt, wenn diese Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Speicherung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen (Behörden u.a.) und nicht-öffentliche Stellen (Personen, Gesellschaften, Personenvereinigungen u.a.) ist dem Betroffenen mitzuteilen, ihm ist über seine gespeicherten Daten Auskunft zu geben und der Betroffene kann einen Anspruch auf Datenberichtigung, Datenlöschung oder Datensperrung haben.

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine öffentliche Stelle kann auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen.
Ausbildungs- und Prüfungsrecht

Prüfungsentscheidungen unterliegen grundsätzlich der rechtlichen Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte. Vor allem berufsbezogene Prüfungen wie das Abitur oder universitäre Abschlüsse sind am Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG zu messen.

Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus den Schul- bzw. Hochschulgesetzen der Länder in Verbindung mit den jeweiligen Prüfungsordnungen.
Im Prüfungsrecht gilt das Verschlechterungsverbot, weshalb sich durch Einlegung eines Rechtsbehelfs die Bewertung nicht verschlechtern kann.

Im Prüfungsrecht geht es um
  • Anfechtung von Prüfungsentscheidungen (Abitur, berufliche Prüfungen, Staatsexamen u. ä.)
  • Widerspruch gegen Entscheidungen von Prüfungsämtern
  • Widerspruch und Klage gegen prüfungsrelevante Leistungsnachweise (Voraussetzung für Zwischenprüfung, Diplomprüfung, Staatsexamen, Magisterprüfung, Bachelorprüfung, Masterprüfung)

sowie nachgelagert um Schadensersatz wegen fehlerhafter Prüfungsentscheidungen, insbesondere Verdienstausfallentschädigungen.
Abgabenrecht

Das Abgabenrecht betrifft Steuern, Gebühren und Beiträge.

In den Bereich des Verwaltungsrechtes fallen insbesondere Kommunalabgaben, die auf der Grundlage kommunaler Steuer-, Gebühren- und Beitragssatzungen erhoben werden. Dies sind Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Kommunalsteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer etc.) sowie Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen und Beiträge für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen.

Für Abgabenbescheide sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
Verwaltungsrecht weitere Themen

Weitere Themen im Verwaltungsrecht sind spezielle Rechtsgebiete, die besondere Fachkenntnisse erfordern, so beispielsweise

  • Rückforderung von Leistungen (Corona-Hilfe u.ä.)
  • weiteres Umweltrecht: Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht u.a.
  • Boden- und Umlegungsrecht
  • Erschließungsrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Vergabe öffentlicher Leistungen
  • Führerschein und Fahrerlaubnis
  • Gewerberecht
  • Handwerksrecht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Versammlungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Recht der öffentlichen Ersatzleistungen

und vieles mehr.

Kurz gesagt geht es um alle Behördenangelegenheiten.

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