Honorar Pauschalbetrag - RITTERHOFF Rechtsanwaltskanzlei

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RIT­TER­HOFF
Rechts­an­walts­kanz­lei

Bahnhofsweg 1, 21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon  041817 4253405
E-Mail   kanzlei@ra-ritterhoff.de
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Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Tätigkeit

Rechtsanwältin Heinke Ritterhoff
- Rechtsanwältin -

und .............................................................................................................
- Auftraggeber -

schließen die folgende Vergütungsvereinbarung:

Vergütung
Die Rechtsanwältin erhält für die Beratung / Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens / außergerichtliche Vertretung in der Sache

...........................................................................................................................................
wegen

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eine pauschale Vergütung in Höhe von .............................. EUR.

Der Auftraggeber schuldet der Rechtsanwältin mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem RVG.

Auslagen
Auslagen (z. B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung nicht abgegolten und werden zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

Hinweise
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass
- sich die gesetzlichen Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert berechnen können,
- die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung übersteigen kann  
- sich etwaige Erstattungen bzw. Übernahme von Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme durch Dritte (Streitgegner, Staatskasse, Rechtsschutzversicherung usw.) in der Regel auf die gesetzlich vorgesehene Anwaltsvergütung beschränken und daher die vereinbarte Vergütung unter Umständen von Dritten nicht oder nicht vollständig übernommen wird; insbesondere muss die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fall des Obsiegen regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.

Anrechnungsausschluss
Eine Anrechnung der vereinbarten Vergütung auf eventuell später entstehende Rechtsanwaltsgebühren wird ausgeschlossen.

Vorschuss
Die Rechtsanwältin kann von dem Auftraggeber jederzeit einen angemessenen Vorschuss verlangen.

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