Fachanwältin für Agrarrecht - RITTERHOFF Rechtsanwaltskanzlei

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Landwirtschaftliche Bauvorhaben

Landwirtschaftliche Bauvorhaben sind Wohnhäuser für Betriebsleiter und Altenteiler im Außenbereich, Tierhaltungsanlagen und andere Betriebsgebäude, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien u.ä. Diese Bauvorhaben unterliegen besonderen Genehmigungsvoraussetzungen, geregelt im Baurecht und im Bundesimmissionsschutzrecht, jeweils in Verbindung mit einer Vielzahl von speziellen Ausführungs- und Durchführungsvorschriften.

Weitere Genehmigungsvoraussetzungen können sich bei größeren Vorhaben ergeben aus der gemeindlichen Bauleitplanung, aus Raumordnungsverfahren sowie aus dem Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Besonders bei der Genehmigung großer baulicher Anlagen empfiehlt sich wegen des Umfangs der geforderten Bauvorlagen ein professionelles Antragsmanagement, um die koordinierte und zeitnahe Abarbeitung der Genehmigungsprüfung nicht allein der Behörde zu überlassen.

Durch direkte Kontaktaufnahme mit den Fachbehörden, welche Stellungnahmen abzugeben und ihr Einvernehmen zu erteilen haben, kann oftmals eine deutliche Beschleunigung des Behördenverfahrens erreicht werden.

Zu prüfen ist laufend, auch im Dialog mit der Genehmigungsbehörde, ob und wie eine Modifizierung des geplanten Vorhabens zur Genehmigung führen kann.
Agrarförderung

Das Recht der staatlichen Förderung landwirtschaftlicher Betriebe ist europäisches Recht. Maßgeblich für den Bewilligungsanspruch der Betriebe sind die EU-Verordnungen über Prämienvoraussetzungen sowie die Rechtsprechung der deutschen und europäischen Gerichte zur Auslegung der Agrarfördervorschriften.

Neben Fragen der Zuteilung von Zahlungsansprüchen geht es hauptsächlich um die Frage, ob ein Anspruch auf Auszahlung der Prämie besteht und wie sich die Prämie berechnet.

Zudem geht es um die Einhaltung der Cross-Compliance-Regelungen im Zusammenhang mit einer Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel ohne oder mit zusätzlichen Sanktionen.
Landwirtschaftliches Vertragsrecht

Verträge in landwirtschaftlichen Angelegenheiten unterliegen vielen rechtlichen Sonderregelungen im Privatrecht sowie im Handelsrecht, im Gesellschaftsrecht, im Steuerrecht usw.. Vertragsvereinbarungen sollten inhaltlich darauf angepasst werden, insbesondere Verträge über:

  • Landpacht
  • Betriebspacht
  • Erwerb (Kauf oder Übernahme) eines landwirtschaftlichen Betriebes
  • Regelung verschiedener Formen der betrieblichen Kooperation
  • Einkauf von Betriebsmitteln
  • Anschaffung und Nutzung von Maschinen
  • Zusammenlegung von Betriebszweigen ohne oder mit Vermögensübertragung
  • Zusammenlegung von Betrieben mit Vermögensausgleich
  • Teilnahme an Erzeugergemeinschaften
  • Regelung von Absatz- oder Erzeugerketten
Erbrecht
Höfeordnung

Die Vererbung und Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe unterliegt besonderen Regelungen.

Nach der Höfeordnung, die in Nordwestdeutschland gilt, wird ein landwirtschaftlicher Betrieb als Sondervermögen behandelt und getrennt von dem Privatvermögen an die nachfolgende Generation weitergegeben. Ziel dieser Regelung ist es, die Aufteilung des Hofesvermögens zu verhindern, indem der Hof insgesamt und ungeteilt an einem Nachfolger weitergegeben wird. Das Privatvermögen wird dagegen nach den allgemeinen rechtlichen Vorschriften oder nach einem Testament vererbt, ohne dass der Hofesnachfolger insoweit eine bevorzugte Stellung hat.

Landwirtschaftliche Betriebe (Höfe) können auch schon vor dem Erbfall durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Hofesnachfolger übergeben werden. Übergabeverträge enthalten meistens auch auch Regelungen über das Altenteil und über die Abfindung weichender Erben. Gelegentlich wird in einem Übergabevertrag weiterhin die Vererbung des Privatvermögens geregelt.
Flurbereinigung

Die Flurbereinigung dient primär der Neuordnung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten. Gleichzeitig erfolgt die Neuanlage oder Verlegung von Straßen, Wegen und Gewässern.

Reguläre Flurbereinigungsverfahren sind äußerst langwierig und aufwendig. Daher gibt es auch die Möglichkeit vereinfachter Flurbereinigungen oder beschleunigter Zusammenlegungsverfahren. In einfachen Fällen ist ein freiwilliger Landtausch möglich. Für Infrastrukturvorhaben (Straße, Bahn o.ä.) kann eine Unternehmensflurbereinigung durchgeführt werden.

Es findet eine umfangreiche Wertermittlung statt. Jeder Teilnehmer (Grundstückseigentümer) erhält entsprechend dem Wert seiner eingebrachten Grundstücke eine Abfindung in Land oder in Geld.

Ein Teilnehmer, der mit dem abschließenden Flurbereinigungsplan, welcher die Neuzuteilung von Land und den Wertausgleich in Geld für Mehr- oder Minderwerte festlegt, nicht einverstanden ist, kann ein Klageverfahren führen.
Gesellschaften

Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann nicht nur als Einzelunternehmen organisiert sein, sondern auch in einer anderen Rechtsform geführt werden.

Die Entscheidung ist abhängig von den Rahmenbedingungen - persönlich, wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich.

Denkbar sind Personengesellschaften (insbesondere GbR, oHG, KG), Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH), Genossenschaften sowie Mischformen (insbesondere GmbH & Co. KG). Auch Stiftungen sind möglich.

Rechtsfragen ergeben sich meist bei der Neugründung oder Umwandlung einer Gesellschaft sowie bei ihrer Auflösung und der Liquidation des Gesellschaftsvernögens.
IT
Digital Farming

Die Verwendung von IT und Elektronik in der Landwirtschaft wird bezeichnet mit dem Begriff "Agrarinformatik". Themenbereiche sind Pflanzenbau und Tierhaltung.

Der Einsatz von Software und Hardware erfordert eine Reihe von begleitenden Dienstleistungen wie Systemadministration, Systemintegration und -anpassung an bestehende betriebliche Abläufe und vorhandene Programme, IT-Beratung, Schulung der Anwender sowie IT-Pflege für System und Software.

Zu regeln sind nicht nur die Beschaffung durch Kauf, Miete oder Leasing, sondern auch die Bereitstellung von Speicher- und Rechnerkapazität.

Vertraglich zu vereinbaren sind Fragen der Überlassung von Lizenzrechten sowie Einzelheiten zum genauen Vertragsumfang und dessen Änderung, zur Bezahlung, Gewährleistung und Haftung, zudem auch zum Datenschutz und zur insolvenzfesten Hinterlegung von Quellcodes. Der Vertrieb von Standardsoftware kann die Entwicklung von Standardklauseln (AGB) erfordern.

Diese Situation erfordert die Entwicklung sehr komplexer Vertragswerke, welche neben den rechtlichen Gegebenheiten die technischen Abläufe korrekt abbilden müssen.
Agrarrecht weitere Themen

Spezielle Rechtsgebiete, die besondere Fachkenntnisse erfordern, sind im landwirtschaftlichen Recht außerdem

  • Produkthaftungsrecht und Lebensmittelrecht
  • Jagdpachtrecht
  • Naturschutzrecht
  • Pflanzenschutzrecht
  • Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht
  • Sortenschutzrecht
  • Tierschutz-, Tierzucht- und Tierseuchenrecht
  • Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht
  • Forstrecht, Jagdrecht und Fischereirecht
  • Landwirtschaftliches Steuerrecht
  • Landwirtschaftliches Arbeitsrecht
  • Landwirtschaftliches Sozialversicherungsrecht

und vieles mehr.

Kurz gesagt geht es um alle Rechtsangelegenheiten eines Landwirtschaftsbetriebes.
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